FAQ2021-09-07T08:01:36+00:00

Häufige Fragen

FREQUENTLY ASKED QUESTIONS

Frequently Asked Questions

Ihr Umzug steht kurz bevor und es sind noch einige Fragen offen? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Haftung für Schäden, Kosten und was Sie rund um Ihren Umzug wissen müssen!

Was muss ich beim Verpacken beachten?2018-11-28T13:28:24+00:00

Voraussetzung für einen reibungslosen Umzug sind neben dem Umzugsteam auch die richtigen Packmittel.

Darauf sollten Sie achten: Vermeintlich preisgünstige Umzugskartons haben meist nur eine einwellige Kartonschicht.

Was zur Folge hat: Geringe Belastbarkeit, mögliches Reißen und viel Ärger.Unsere Umzugskartons sinddoppelwellig, bis 40 kg belastbar und problemlos wieder verwendbar. Wenn Sie Ihren Umzug über uns buchen, erhalten Sie Ihr Verpackungsmaterial (leihweise gegen Gebühr oder zum Kaufen) bei Wunsch direkt bei uns.

Wer packt der haftet: Wenn Sie sich entschieden haben mit einem Umzugsunternehmen umzuziehen, überlegen Sie sich vorher, wer packt

Weitere Informationen zur Verpackung:

Das richtige Packmaterial ist beim Umzug sehr wichtig, damit Ihre Möbel auch heil und unbeschadet an Ihrem neuen Wohnort ankommen. Es gibt spezielle Umzugskartons für Wäsche, Bücher, Bilder und Lampen sowie Kleiderkisten. Auch beim Packen und Verpacken können Sie uns vertrauen. Nachfolgend finden Sie eine kleine Übersicht der verschiedensten Verpackungsmaterialien. Wir beraten Sie gerne.

Folgende Punkte bitte wir zu beachten:

Gewicht …

  • nicht zu voll und nicht mehr als maximal 30 kg

Sortieren …

  • Schweres Transportgut nach unten
  • gleiches Transportgut zu Gleichem
  • Porzellan, Gläser und Teller hochkant stellen

Beschriften …

  •  Transportgutverpackung mit den richtigen Zielorten beschriften

Vorbereitung …

  • Kühltruhe und/oder Gefriertruhe rechtzeitig leeren und abtauen
Welche Kosten kann ich von meinem Umzug absetzen?2018-11-28T01:33:58+00:00

Von Umzugsspeditionen durchgeführte Umzüge für Privatpersonen gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Und Aufwendungen für solche Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG).

Was kostet mein Umzug?2018-11-28T01:36:47+00:00

Das kommt drauf an wieviel Sie zu transportieren haben, wie weit und wie hoch. Gerechnet wird bei dem Möbelspediteur in MWM (Möbelwagenmetern) oder feiner in cbm (Kubikmeter).

Wer packt die Kartons, ich selbst oder die Umzugsfirma?2018-11-28T13:15:59+00:00
Das packen der Kartons ist nicht nur eine Kostenfrage, sondern auch eine Frage der Versicherung. Bei selbstgepackten Kartons ist der Inhalt nicht versichert, es sei denn der Karton ist sichtbar von aussen beschädigt.
Wann haftet eine Umzugsfirma für Schäden?2019-01-10T11:20:57+00:00

In der größten Umzugshektik kann schon mal etwas kaputt gehen – selbst den Profis rutscht einmal ein Umzugskarton aus der Hand. Informationen zur Haftung durch das Umzugsunternehmen und wann eine Umzugsfirma nicht verpflichtet ist, Ihnen einen Schaden zu ersetzen, erklärt dieser Ratgeber.

Wie sieht die grundsätzliche Haftung bei Umzugsunternehmen aus?2018-11-28T13:09:28+00:00

Seriöse Umzugsfirmen haben eine Transportversicherung, die nach § 451e HGB eine Grundhaftung von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut vorsieht. Fragen Sie aber in jedem Fall bei ihrer Umzugsfirma nach – gerade wenn Sie viele wertvolle Güter transportieren lassen, kann eine zusätzliche Versicherung sinnvoll sein.

Beachten Sie auch, dass eine Umzugsfirma nur für Schäden aufkommt, die sie auch tatsächlich zu verantworten haben.
Wenn Sie beim Umzug mithelfen, also die Umzugskartons selbst packen und Möbel vom Umzugswagen in die neue Wohnung tragen, sind diese Kartons nicht versichert, gleiches gilt für die von Ihnen transportierten Möbel.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie ein Komplettpaket gebucht haben, das Packen der Kartons und der Ab- und Aufbau der Möbel also auch von der Umzugsfirma übernommen wird.

Was ist zu beachten bei Schäden?2018-11-28T13:10:02+00:00

Kontrollieren Sie gleich nach dem Ausladen all Ihre Sachen: Offensichtliche Schäden – z.B. zerbrochenes Geschirr oder abgeplatzter Lack am Treppengeländer – müssen direkt bei der Firma gemeldet werden, um einen Anspruch auf Schadensersatz zu haben. Weniger offensichtliche Schäden (z.B. ein defektes Elektrogerät) können bis zu 10 Tage nach dem Umzug an das Umzugsunternehmen weitergegeben werden.

Umzugs Checkliste

Mit unserer kostenlosen Checkliste behalten Sie stets den Überblick, damit Ihr Umzug strukturiert, organisiert und vor allem stressfrei abläuft.

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