Von Umzugsspeditionen durchgeführte Umzüge für Privatpersonen gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Und Aufwendungen für solche Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG).
Von Umzugsspeditionen durchgeführte Umzüge für Privatpersonen gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Und Aufwendungen für solche Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG).