Kontrollieren Sie gleich nach dem Ausladen all Ihre Sachen: Offensichtliche Schäden – z.B. zerbrochenes Geschirr oder abgeplatzter Lack am Treppengeländer – müssen direkt bei der Firma gemeldet werden, um einen Anspruch auf Schadensersatz zu haben. Weniger offensichtliche Schäden (z.B. ein defektes Elektrogerät) können bis zu 10 Tage nach dem Umzug an das Umzugsunternehmen weitergegeben werden.